Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch die in Rheinland-Pfalz
aktuell
geltende 33. Corona-Bekämpfungsverordnung mit folgenden Regelungen:
HINWEIS (gültig ab 03. April)
Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch unsere aktuellen
Maßnahmen zum Schutz vor dem
Corona-Virus:
- Zutritt zu
Innenbereichen sowie in
Wartebereichen nur mit FFP2-Maske
oder medizinischer Gesichts-
maske erlaubt.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch die
aktuellen Hygiene-Regeln!